Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Bei der Beantragung eines Visums ist für viele Herkunftsländer die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der
zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle mit dem Aufenthalt Ihres Besuchers in Zusammenhang
entstehende Kosten, wie z.B.
- Wohnung und der Bedarf für das tägliche Leben
- Versorgung im Krankheitsfall / bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
aufzukommen.
Seit dem 01. Juni 2004 ist bei diesen Herkunftsländern für die Beantragung des Besuchervisums auch der
Nachweis eines Versicherungsschutzes erforderlich!
Der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung ist in jedem Fall zu empfehlen. Lassen Sie sich dazu am
besten von einem Speziallisten für internationale Krankenversicherungen persönlich, telefonisch oder online
beraten, ich kann Ihnen dazu leider keine Auskünfte erteilen.
Informationen zur Versicherung finden Sie z.B. hier: www.besucherversicherung.de |